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20.09.2026 · Neuigkeiten

Muss ein KI-Logo oder KI-Text gekennzeichnet werden?

Wichtig

Wir übernehmen das für unsere Kunden – schauen uns dabei aber jedes Projekt einzeln an. Eine allgemeine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Stand der Rechtslage (20.09.2026)

Was konkret gilt

1. Maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2)

Das ist eine Pflicht der Anbieter der KI-Tools, also OpenAI, Midjourney und so weiter – nicht der Website- oder App-Betreiber, die diese Tools nutzen. Diese Markierung muss für Menschen nicht sichtbar sein. Für bereits vor August 2026 am Markt befindliche Systeme gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

2. Deepfakes (Art. 50 Abs. 4)

Sichtbar kennzeichnen muss, wer Bild-, Audio- oder Videomaterial veröffentlicht, das reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigt und fälschlich als echt wirken kann. Ein Logo ist kein Deepfake. Heikel wären dagegen KI-Fotos, die wie echte Fotos vom Lokal, vom Team oder von Kunden aussehen.

3. KI-Texte (Art. 50 Abs. 4)

Erfasst sind nur Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren. Werbetexte, Produktbeschreibungen, interne Dokumente, Illustrationen und Fantasiemotive fallen nicht darunter. Normale Webseitentexte eines Kleinbetriebs sind damit nicht betroffen.

Selbst bei erfassten Texten entfällt die Pflicht, wenn eine echte inhaltliche Prüfung vor der Veröffentlichung stattfindet und eine identifizierbare Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Eine bloße Rechtschreibprüfung genügt dafür nicht.

4. Chatbots (Art. 50 Abs. 1)

Kommt ein Chatbot zum Einsatz, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI schreiben. Dafür gibt es keine Übergangsfrist.

Wie muss eine Kennzeichnung aussehen?

Das Gesetz schreibt kein Design vor, nur dass die Kennzeichnung klar erkennbar sein muss. Der Code of Practice enthält Hinweise, wie und wo Labels angezeigt werden, etwa über das öffentlich verfügbare EU-Icon oder gleichwertige Labels. Bei reinem Audio sind stattdessen Audio-Hinweise vorgesehen. Die genaue Gestaltung des Icons steht im Code of Practice auf der Kommissionsseite.

Für die Praxis reicht ein schlichter Textzusatz direkt beim Inhalt, etwa „Bild mit KI erstellt". Er sollte sichtbar sein und nicht im Impressum oder in den AGB versteckt werden.

Was außerhalb des AI Act relevant ist

Das folgt nicht aus dem AI Act, sondern aus allgemeinem Wissen – im Zweifel rechtlich abklären lassen:

Empfohlene Vorgehensweise für Projekte mit KI-Inhalten

  1. Pro Projekt auflisten, wo KI-Inhalte eingesetzt werden: Logo, Texte, Fotos, Chatbot.
  2. Kritisch sind nur fotorealistische KI-Bilder von Realem, KI-Texte zu öffentlichen Themen ohne echte Prüfung und Chatbots.
  3. Für diese Fälle einen Standard-Hinweistext festlegen.
  4. Grenzfälle mit einem IT-Rechtsanwalt klären. Die RTR (KI-Servicestelle) ist eine mögliche Anlaufstelle für Orientierung.

Stand: 20.09.2026 · Zurück zum Kundenbereich