Servicevertrag
Website-Erstellung, Hosting, Domainverwaltung und Wartung
Dieser Servicevertrag (nachfolgend „Vertrag“) regelt die laufenden Dienstleistungen, die die
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
für ihre jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt. Er wird für jeden Auftraggeber individuell wirksam, sobald dieser den Vertrag gemäß § 13 annimmt. Die kundenspezifischen Angaben – insbesondere der zu betreuende Webauftritt bzw. die Domain sowie das vereinbarte Entgelt – ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem konkreten Zahlungsvorgang.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber laufende Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Webauftritt des Auftraggebers. Der Leistungsumfang umfasst:
- Bereitstellung und Betrieb des Webhostings für die Website;
- Registrierung und laufende technische Verwaltung der zugehörigen Domain, einschließlich der DNS- und Nameserver-Einstellungen (siehe § 4);
- laufende Wartung, technische Aktualisierungen und Sicherheitsupdates der Website;
- Einpflegen und Aktualisieren von Inhalten (Texte und Bilder) nach Vorgabe des Auftraggebers;
- technische Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie Optimierung im Hinblick auf KI-basierte Suchassistenten (GEO);
- Anbindung der Website an die Google Search Console sowie Bereitstellung eines lesenden Zugangs hierzu (siehe § 7);
- Bereitstellung eines lesenden Zugangs zu einem Analyse-Dashboard (Plausible Analytics, Community Edition, vom Auftragnehmer selbst betrieben, siehe § 7);
- technischer Support im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website.
Der konkrete Umfang der ursprünglich erstellten Website ergibt sich aus der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung bzw. dem übergebenen Angebot.
Hinsichtlich der SEO- und GEO-Maßnahmen schuldet der Auftragnehmer eine sorgfältige technische Umsetzung nach dem jeweiligen Stand der Technik. Eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen oder KI-generierten Antworten sowie eine bestimmte Besucherzahl wird nicht geschuldet und nicht zugesichert, da diese von zahlreichen, außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegenden Faktoren abhängt.
§ 2 Support (Fair-Use)
Im monatlichen Entgelt ist technischer Support in angemessenem Umfang enthalten. Es gilt eine Fair-Use-Regelung: Der Support deckt übliche Betreuungs-, Wartungs- und Änderungsanfragen ab, die im gewöhnlichen Betrieb einer Website dieser Art anfallen.
Nicht umfasst sind Leistungen, die über den gewöhnlichen Umfang deutlich hinausgehen, insbesondere umfangreiche Neugestaltungen, zusätzliche Funktionsentwicklungen, Relaunches oder die Erstellung wesentlicher neuer Inhalte. Solche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber zahlt für die Leistungen nach § 1 ein monatliches Entgelt in der im jeweiligen Angebot bzw. Zahlungsvorgang ausgewiesenen Höhe, netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Während der kostenlosen Testphase gemäß § 5 fällt kein Entgelt an. Das Entgelt ist ab der auf die Testphase folgenden regulären Vertragslaufzeit monatlich im Voraus, jeweils zum ersten Werktag des Kalendermonats, ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgelts länger als 14 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Leistungen (insbesondere Hosting und Erreichbarkeit der Website) vorübergehend einzustellen und den Vertrag binnen zwei Wochen ab Eintritt dieses Verzugs außerordentlich zu kündigen (§ 5).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Entgelt einmal jährlich in angemessenem Umfang, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Betriebs- und Beschaffungskosten, anzupassen. Eine Erhöhung wird dem Auftraggeber mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.
§ 4 Hosting und Domainverwaltung
Hosting und Domainverwaltung liegen für die Dauer dieses Vertrages beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird als Inhaber (Registrant) der Domain eingetragen und verwaltet diese technisch und administrativ für den Auftraggeber.
Der Auftraggeber erkennt an, dass die Verfügbarkeit von Hosting- und Domaindiensten auch von Vorleistungen Dritter (Rechenzentren, Registrare) abhängt. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte ununterbrochene Erreichbarkeit, soweit Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Verbleibt die Domain formal beim Auftraggeber oder einem von ihm gewählten Registrar, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Nameserver der Domain für die Dauer dieses Vertrages auf von ihm gewählte Nameserver (insbesondere die Nameserver seines Hosting-Anbieters) umzustellen sowie sämtliche DNS-Einstellungen, einschließlich der E-Mail-Konfiguration (MX- und verwandte Einträge), eigenständig zu verwalten. Dies dient der zentralen technischen Betreuung im Rahmen dieses Vertrages.
Mit Beendigung des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Nameserver- und DNS-Einstellungen ersatzlos zu deaktivieren bzw. freizugeben. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber hierauf rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor der Deaktivierung, hin, damit dieser die weitere Verwaltung rechtzeitig selbst übernehmen oder veranlassen kann. Für Folgen, die sich nach ordnungsgemäßem Hinweis aus der Nichtverfügbarkeit der Website, der E-Mail-Zustellung oder anderer über diese DNS-Einträge betriebener Dienste nach Vertragsende ergeben, insbesondere für die (Nicht-)Inbetriebnahme einer neuen Website durch den Auftraggeber oder Dritte, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit seiner Annahme gemäß § 13. Nach Fertigstellung und Freischaltung der Website beginnt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen. Während dieser Testphase ist die Nutzung sämtlicher Leistungen gemäß § 1 kostenlos, und der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit formlos mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen.
Kündigt der Auftraggeber innerhalb der Testphase nicht, geht der Vertrag mit deren Ablauf automatisch in die reguläre Vertragslaufzeit über. Diese beginnt mit dem auf die Testphase folgenden Tag und beträgt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gemäß § 3 vor.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt); die Kündigung während der Testphase gemäß Abs. 1 kann formlos, auch mündlich oder per Chat-Nachricht, erfolgen.
§ 6 Rechtsfolgen bei Vertragsende (Domain und Daten)
Mit Beendigung des Vertrages enden sämtliche laufenden Leistungspflichten des Auftragnehmers, insbesondere Hosting, Wartung und Support. Zugleich erlischt automatisch der dem Auftraggeber eingeräumte Zugang zum Plausible-Analyse-Dashboard und zur Google Search Console gemäß § 7.
Die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber verwaltete Domain kann auf Wunsch des Auftraggebers auf diesen oder einen von ihm benannten Registrar übertragen werden. Der Domain-Transfer erfolgt gegen ein gesondertes, angemessenes Transferentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung offener Entgelte besteht kein Anspruch auf Übertragung.
Erfolgt keine Übertragung, ist der Auftragnehmer nach Vertragsende berechtigt, die Domain und die zugehörigen Hosting-Ressourcen nach Ablauf einer angemessenen Frist freizugeben bzw. zu löschen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vor endgültiger Löschung Gelegenheit geben, seine Inhalte zu sichern.
§ 7 Analyse-Zugang und Google Search Console
Der Auftragnehmer betreibt zur Auswertung der Website-Besuche eine selbst gehostete Instanz von Plausible Analytics (Community Edition). Datenhoheit, technische Verwaltung und sämtliche Zugriffsberechtigungen für diese Instanz liegen ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die Dauer dieses Vertrages einen lesenden Zugang zum Dashboard seiner Website; eine administrative Verwaltung (z. B. Einladung weiterer Nutzer, Änderung von Einstellungen) ist davon nicht umfasst.
Ebenso legt der Auftragnehmer eine Property für die Website in einer eigenen Google Search Console an und räumt dem Auftraggeber hierfür für die Dauer dieses Vertrages einen lesenden Zugang ein. Property und die darin enthaltenen historischen Auswertungsdaten verbleiben beim Auftragnehmer und sind nicht auf den Auftraggeber übertragbar. Möchte der Auftraggeber nach Vertragsende eine eigene Search-Console-Property nutzen, muss er die Domain hierfür eigenständig in einem eigenen Google-Konto neu verifizieren; ein historischer Datenverlauf steht ihm dabei nicht zur Verfügung.
Mit Beendigung des Vertrages erlischt der Zugang des Auftraggebers zu beiden Diensten automatisch. Auf rechtzeitige Anfrage vor Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Auszug der bis dahin vorliegenden historischen Statistikdaten in gängigem Format zur Verfügung; ein Anspruch auf eine bestimmte Aufbereitung besteht nicht.
§ 8 Nutzungsrechte an der Website
Sämtliche Rechte am erstellten Quellcode, an der technischen Umsetzung sowie am Design der Website verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Website für seine eigenen geschäftlichen Zwecke.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken) verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Bereitstellung dieser Inhalte resultieren.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige eigene Sicherung seiner wesentlichen Inhalte mitverantwortlich, soweit dies zumutbar ist.
§ 11 Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Hostings und des Betriebs der in § 7 genannten Analyse-Dienste personenbezogene Daten von Website-Besuchern im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, die Bestandteil dieses Vertrages wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
§ 13 Vertragsannahme
Dieser Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Auftraggebers zustande, insbesondere durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail oder Chat-Nachricht) im Zusammenhang mit der Freischaltung der fertiggestellten Website. Der Auftraggeber wird vor dieser Bestätigung ausdrücklich auf diesen Vertrag, die kostenlose 30-tägige Testphase gemäß § 5 sowie die daran anschließende 12-monatige Mindestlaufzeit hingewiesen und erhält die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieses Vertrages. Erfolgt die Annahme stattdessen im Rahmen eines Online-Zahlungsvorgangs, gilt der Vertrag mit vorbehaltloser Zahlung des ersten Entgelts durch den Auftraggeber als angenommen; die vorstehenden Hinweispflichten gelten entsprechend.
Stand: 18.09.2026, 09:17 Uhr · Alle bisherigen Versionen ansehen