Servicevertrag
Website-Erstellung, Hosting, Domainverwaltung und Wartung
Dieser Servicevertrag (nachfolgend „Vertrag“) regelt die laufenden Dienstleistungen, die die
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
für ihre jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt. Er wird für jeden Auftraggeber individuell wirksam, sobald dieser den Vertrag gemäß § 12 annimmt. Die kundenspezifischen Angaben – insbesondere der zu betreuende Webauftritt bzw. die Domain sowie das vereinbarte Entgelt – ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem konkreten Zahlungsvorgang.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber laufende Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Webauftritt des Auftraggebers. Der Leistungsumfang umfasst:
- Bereitstellung und Betrieb des Webhostings für die Website;
- Registrierung und laufende technische Verwaltung der zugehörigen Domain;
- laufende Wartung, technische Aktualisierungen und Sicherheitsupdates der Website;
- Einpflegen und Aktualisieren von Inhalten (Texte und Bilder) nach Vorgabe des Auftraggebers;
- technischer Support im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website.
Der konkrete Umfang der ursprünglich erstellten Website ergibt sich aus der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung bzw. dem übergebenen Angebot.
§ 2 Support (Fair-Use)
Im monatlichen Entgelt ist technischer Support in angemessenem Umfang enthalten. Es gilt eine Fair-Use-Regelung: Der Support deckt übliche Betreuungs-, Wartungs- und Änderungsanfragen ab, die im gewöhnlichen Betrieb einer Website dieser Art anfallen.
Nicht umfasst sind Leistungen, die über den gewöhnlichen Umfang deutlich hinausgehen, insbesondere umfangreiche Neugestaltungen, zusätzliche Funktionsentwicklungen, Relaunches oder die Erstellung wesentlicher neuer Inhalte. Solche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber zahlt für die Leistungen nach § 1 ein monatliches Entgelt in der im jeweiligen Angebot bzw. Zahlungsvorgang ausgewiesenen Höhe, netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das Entgelt ist monatlich im Voraus, jeweils zum ersten Werktag des Kalendermonats, ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist berechtigt, die Leistungen (insbesondere Hosting und Erreichbarkeit der Website) vorübergehend einzustellen, sowie zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 5.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Entgelt einmal jährlich in angemessenem Umfang, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Betriebs- und Beschaffungskosten, anzupassen. Eine Erhöhung wird dem Auftraggeber mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.
§ 4 Hosting und Domainverwaltung
Hosting und Domainverwaltung liegen für die Dauer dieses Vertrages beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird als Inhaber (Registrant) der Domain eingetragen und verwaltet diese technisch und administrativ für den Auftraggeber.
Der Auftraggeber erkennt an, dass die Verfügbarkeit von Hosting- und Domaindiensten auch von Vorleistungen Dritter (Rechenzentren, Registrare) abhängt. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte ununterbrochene Erreichbarkeit, soweit Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit seiner Annahme gemäß § 12 und wird auf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug des Auftraggebers gemäß § 3 vor.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 6 Rechtsfolgen bei Vertragsende (Domain und Daten)
Mit Beendigung des Vertrages enden sämtliche laufenden Leistungspflichten des Auftragnehmers, insbesondere Hosting, Wartung und Support.
Die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber verwaltete Domain kann auf Wunsch des Auftraggebers auf diesen oder einen von ihm benannten Registrar übertragen werden. Der Domain-Transfer erfolgt gegen ein gesondertes, angemessenes Transferentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung offener Entgelte besteht kein Anspruch auf Übertragung.
Erfolgt keine Übertragung, ist der Auftragnehmer nach Vertragsende berechtigt, die Domain und die zugehörigen Hosting-Ressourcen nach Ablauf einer angemessenen Frist freizugeben bzw. zu löschen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vor endgültiger Löschung Gelegenheit geben, seine Inhalte zu sichern.
§ 7 Nutzungsrechte an der Website
Sämtliche Rechte am erstellten Quellcode, an der technischen Umsetzung sowie am Design der Website verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Website für seine eigenen geschäftlichen Zwecke.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken) verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Bereitstellung dieser Inhalte resultieren.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige eigene Sicherung seiner wesentlichen Inhalte mitverantwortlich, soweit dies zumutbar ist.
§ 10 Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
§ 12 Vertragsannahme
Dieser Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Auftraggebers zustande. Erfolgt die Annahme im Rahmen eines Online-Zahlungsvorgangs, so gilt der Vertrag mit vorbehaltloser Zahlung des ersten Entgelts durch den Auftraggeber als angenommen, sofern der Auftraggeber vor der Zahlung ausdrücklich auf diesen Vertrag und die 12-monatige Mindestlaufzeit hingewiesen wurde und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieses Vertrages hatte. Mit der Zahlung bestätigt der Auftraggeber, diesen Vertrag zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Stand: Juli 2026